Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege findet in stationären Pflege- und Betreuungseinrichtungen statt. Sie ist als Überbrückung nach einem Krankenhausaufenthalt oder als kleine Auszeit für pflegende Angehörige gedacht. Medizinisches Fachpersonal sorgt für eine Rundumversorgung.
Bei der Kurzzeitpflege handelt es sich um einen temporären Aufenthalt eines Pflegebedürftigen in einer stationären Pflegeeinrichtung. Die Dauer beträgt ein paar Tage bis zu wenigen Wochen. Eine Kurzzeitpflege kann als Überbrückung dienen, wenn ein Patient nach einem Krankenhausaufenthalt nicht sofort nach Hause kann. Oder es kommt zu einer vorübergehenden Verschlechterung seines Gesundheitszustandes, so dass häusliche Betreuungsdienste wie Krankenpflege oder Spitex nicht ausreichen, um die Sicherheit des Patienten zu gewährleisten.
Entlastung für pflegende Angehörige
Das Betreuen eines pflegebedürftigen Angehörigen im eigenen Zuhause ist eine seelisch und körperlich anspruchsvolle Aufgabe. Die Kurzzeitpflege ist eine Entlastung für pflegende Angehörige, wenn sie eine kurze Auszeit benötigen, um wieder Kraft und Energie zu tanken.
Professionelle Pflege in stationären Einrichtungen
Meist sind es Altersheime oder Rehabilitationseinrichtungen, die ein gewisses Kontingent ihrer Zimmer für die Kurzzeitpflege zur Verfügung stellen. Ziel des Aufenthaltes ist die Erhaltung der Selbstständigkeit, die baldige Rückkehr in den eigenen Haushalt oder der Umzug in eine dauerhafte Einrichtung. Ärztliche und pflegerische Betreuung sind rund um die Uhr sichergestellt.
Finanzierung in der Schweiz
Kassenpflichte Leistungen werden zwischen Krankenkasse, Patient und Gemeinde aufgeteilt. Welchen Anteil die Patienten übernehmen, ist von Kanton zu Kanton verschieden geregelt, maximal aber 20 Prozent des Anteils der Krankenkassen. Nicht-kassenpflichtige Leistungen müssen grundsätzlich selbst übernommen werden. Für gewisse Kosten kommen Zusatzversicherungen auf. Ergänzungsleistungen können für weitere ungedeckte Kosten beantragt werden.
Finanzierung in Deutschland
Kosten für Krankenpflege und Betreuung übernimmt die Pflegekasse. Für Kost und Logis muss die pflegebedürftige Person aufkommen. Maximal vier Wochen Kurzzeitpflege pro Jahr werden von den Pflegekassen finanziert, bis zu einer Höhe von 1.612 Euro. Seit dem 01.01.2015 kann die Aufenthaltsdauer um den nicht verbrauchten Anteil der Verhinderungspflege verlängert werden, auf maximal acht Wochen und 3.224 Euro. Für die restlichen Kosten kann der Patient einen Unterstützungsantrag beim Sozialamt stellen.
Finanzierung in Österreich
Voraussetzung für einen Anspruch auf Kurzzeitpflege ist das Beziehen von Pflegegeld seit mindestens einem Jahr. Der Eigenanteil für den Aufenthalt berechnet sich in jedem Bundesland anders. Er setzt sich aus einem Anteil des Einkommens (Rente, Pension und andere regelmässige Einkünfte) und einem Anteil des Pflegegeldes zusammen. Nicht zum Einkommen zählen Beihilfen und Geldleistungen wegen Bedürftigkeit oder Behinderung. Die Einrichtung, die die Kurzzeitpflege anbietet, reicht bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde einen Antrag auf Zuschuss ein.