Neurologische Rehabilitation - Neurorehabilitation
Die neurologische Rehabilitation (Neurorehabilitation) unterstützt Patienten, die unter Schädigungen des zentralen- und peripheren Nervensystems oder an neuromuskulären Erkrankungen leiden dabei, Funktionsstörungen zu
reduzieren. Häufig sind es Selbstverständlichkeiten des bisherigen Alltags, die wieder neu erlernt werden müssen.
Definition der neurologischen Rehabilitation (Neurorehabilitation)
Die Schädigungen neurologischer Krankheitsbilder haben oft gravierende Auswirkungen auf die Bewegung, die Sensorik und auf die höhere Hirnfunktion. Teilweise ist eine vollständige Regeneration der Nervenstruktur nicht mehr möglich. Trotzdem verfügt das Nervensystem über Mechanismen, die eine gewisse Erholung erreichen können. Die Neurorehabilitation fördert genau diese Möglichkeiten, um bei Patienten wieder eine möglichst hohe Funktionsfähigkeit zu erreichen. Durch ein ziel- und alltagsorientiertes Training unterstützt sie Patienten dabei, wieder mehr Selbstständigkeit zurückzugewinnen. Das angestrebte Ziel ist eine aktivere Lebensgestaltung und eine bessere Lebensqualität. Je früher mit einer Neurorehabilitation begonnen wird, umso effektiver kann man Lernprozesse in Gang setzen. Grundsätzlich sind bei Patienten mit komplexen Störungsbildern und deutlichen Einschränkungen längere und intensivere Behandlungen notwendig als bei Betroffenen mit nur wenigen Funktionsdefiziten.
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Krankheitsbilder
Das Programm ist für Patienten mit folgenden Krankheitsbildern:
- Schlaganfall
- Schädel-Hirn-Verletzungen
- Neurochirurgische Operationen
- Hirn- und Hirnhautentzündungen
- Parkinson-Erkrankung
- Zerebralparese
- Multiple Sklerose
- Hirntumore
- Epilepsie
- Kopfschmerzen als neurobiologische Erkrankung
- Periphere Nervenschädigung
Phasen und Methoden
Der Prozess der Rehabilitation umfasst verschiedene Phasen.
- Phase A:
Akutbehandlung mit Beginn rehabilitativ orientierter Maßnahmen
- Phase B:
Frührehabilitation/ überwachungspflichtige Rehabilitation im Krankenhaus
- Phase C:
weiterführende Rehabilitation mit erheblicher kurativ-medizinischer Betreuung und pflegerischer Unterstützung
- Phase D:
Anschlussrehabilitation
- Phase E:
ambulante häusliche Nachsorge
Die Durchführung eines rehabilitativen Programms erfolgt sehr individuell und je nach bestehenden Einschränkungen und Defiziten. Der Fokus liegt grundsätzlich auf einer Verbesserung der persönlichen Aktivität und der sozialen Teilnahme. Die neurologische Rehabilitation ist interdisziplinär ausgerichtet und findet immer unter ärztlicher Leitung statt. Zusätzlich besteht das Behandlungsteam aus Psychologen, Logopäden, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Pflegern, Ernährungsberatern und dem Sozialdienst. Der Therapieplan ist darauf angelegt, die körperlichen Funktionseinschränkungen zu verbessern und Alltagskompetenzen zurückzuerhalten. Gleichzeitig erlernen Betroffenen Strategien, wie sie mit den körperlichen Einschränkungen und ggf. Hilfsmitteln besser zurechtkommen. Für die Krankheitsbewältigung erhalten sie psychologische Unterstützung. Ebenfalls können weitere Therapien wie Musiktherapie, Beschäftigungstherapie oder Hippotherapie zum Rehabilitationsprogramm gehören.
Überwachungspflichtige Rehabilitation (Frührehabilitation)
Diese Phase der Rehabilitation bezieht sich auf die Zeit nach der Akutbehandlung. Eine überwachungspflichtige Rehabilitation ist für Patienten mit schwersten neurologischen Beeinträchtigungen und einem hohen ärztlichen und pflegerischen Behandlungs-, Betreuungs- und Überwachungsaufwand. Zudem ist in diesen Fällen eine intensiv medizinische Überwachung und/ oder Interventionsbereitschaft notwendig. Beispiele: Bewusstseinsstörungen, Verwirrtheitszustände, notwendiges Absaugen der Atemwege, künstliche Ernährung, Komplikationsrisiken, vegetative Instabilität
Stationäre Rehabilitation
Ist eine überwachungspflichtige neurologische Rehabilitation nicht notwendig beziehungsweise abgeschlossen, kann eine Verlegung in ein Therapiezentrum erfolgen. Die stationäre Rehabilitation ist für Patienten, die aufgrund körperlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, an einem ambulanten Programm teilzunehmen und für die alltäglichen Verrichtungen weitgehend auf pflegerische Hilfe angewiesen sind. Auch hier findet eine medizinische Versorgung statt, jedoch steht die rehabilitative Behandlung im Vordergrund (im Gegensatz zur Behandlung im Akutkrankenhaus).
Für Patienten, die nicht mehr auf pflegerische Hilfe angewiesen sind, gibt es in manchen Rehabilitationszentren auch die Möglichkeit einer teilstationären Behandlung. Das bedeutet, dass der Patient zu Hause wohnt, jedoch an den Werktagen tagsüber in der Einrichtung behandelt wird.
Ambulante Rehabilitation
Die ambulante Neurorehabilitation ist für Patienten, die nur geringe körperliche Beeinträchtigungen haben oder bei denen sich die Einschränkungen soweit verbessert haben, dass keine interdisziplinäre Behandlung mehr notwendig ist. Die ambulanten Maßnahmen beziehen sich nur auf Teilbereiche, die von einem Therapeuten vor Ort (Logopäde, Physiotherapeut, Ergotherapeut) weiterbehandelt werden können.
Organisationen für neurologische Rehabilitation
Das Hauptziel aller aufgeführten Gesellschaften ist die Weiterentwicklung von Verfahren und Methoden in der Neurorehabilitation.
Schweiz:
Schweizerische Gesellschaft für Neurorehabilitation (SGNR-SSNR)
Deutschland:
Deutschen Gesellschaft für Neurorehabilitation (DGNR)
Österreich:
Österreichische Gesellschaft für Neurorehabilitation (ÖGNR)