Spitex

Spitex-Organisationen ermöglichen pflegebedürftigen Menschen das Leben und Wohnen zu Hause. Ihre Dienstleistungen unterliegen - im Gegensatz zu anderen Pflege- und Betreuungsanbietern - den strengen Gesundheitsauflagen der Kantone und werden regelmässig von den Krankenkassen kontrolliert.
Spitex steht für spitalexterne Hilfe und Pflege. Spitex-Organisationen unterstützen und ermöglichen mit ihren Dienstleistungen das Leben und Wohnen in den eigenen vier Wänden für pflegebedürftige Menschen. Es gibt die gemeinnützigen Einrichtungen (einfach als Spitex bezeichnet) und die Private Spitex.
Spitex Verband Schweiz
Jede gemeinnützig organisierte (Non-Profit) Spitex der Schweiz gehört den Kantonalverbänden an. Diese wiederum sind dem Dachverband Spitex Verband Schweiz angeschlossen. Schweizweit gibt es knapp 600 lokale gemeinnützige Spitex. Sie sind an dem grün-blauen Logo erkennbar, dass nur die Non-Profit-Organisationen verwenden dürfen, nicht die private Spitex.
In der Deutschschweiz sind es meist regionale Vereine, die die Träger bilden. In der Westschweiz und im Tessin ist die Spitex dagegen öfters in grossen kantonalen Vereinen und Stiftungen organisiert.
Pflegeauftrag
Die öffentliche gemeinnützige Spitex hat einen Leistungsvertrag mit der Gemeinde oder dem Kanton. In diesem ist die Versorgungspflicht vorgeschrieben. Sie darf also keinen Patienten ablehnen und steht allen Pflegebedürftigen zur Verfügung, egal welchen Alters. Einzige Voraussetzung ist die ärztliche Bedarfsabklärung.
Der Bedarf an spitalexterner Versorgung nimmt zu
Der allgemeine Trend führt dazu, dass sich ältere Menschen lieber zu Hause pflegen lassen, als in einem Altersheim oder Krankenhaus. Die überwiegende Mehrheit Derer, die sich für eine spitalexterne Pflege entscheiden, wendet sich an die gemeinnützigen Institutionen. 2013 nahm eine Viertelmillion Menschen die spitalexterne Pflege und Unterstützung in Anspruch. 84 Prozent davon waren bei den gemeinnützigen Organisationen. Am häufigsten nehmen Frauen ab 80 die Dienstleistungen in Anspruch.
Spitex-Organisationen stellen mit über 40 000 Mitarbeitern einen wichtigen Arbeitgeber in der Schweiz dar. Und die Nachfrage nach Pflege und Betreuung wird aufgrund der demografischen Entwicklung weiter steigen.
Dienstleistungen
Die Organisationen bieten ein weitgefächertes Angebot an Leistungen an. Zu den grundsätzlichen Dienstleistungen gehören:
Bedarfsabklärung und Beratung (kassenpflichtige Leistung)
- Krankenpflege (kassenpflichtige Leistung)
- Akut- und Übergangspflege (kassenpflichtige Leistung)
- Beratung in Gesundheitsfragen
- Hauswirtschaft
- Betreuung und soziale Begleitung
Weitere Angebote unterscheiden sich je nach Institution. Dazu gehören zum Beispiel Mahlzeitendienst, Ernährungsberatung, Verleih von Krankenmobilien, Krankentransport, Onkologiepflege, Hospiz und Kinderpflege.
Professionelle Versorgung rund um die Uhr
Die Spitex-Dienste sind rund um die Uhr verfügbar. Diplomierte Pflegefachleute, Krankenpfleger und Pflegeassistenten stellen eine bedarfsgerechte und fachlich kompetente Versorgung sicher. Zur Grundpflege gehören Hilfeleistungen bei der Körperpflege, An- und Auskleiden, Nahrungsaufnahme, Wundbehandlungen, physische und psychische Betreuung von Schwerstkranken. Ziel ist dabei, die Selbstständigkeit zu erhalten und zu fördern. Die Mitarbeiter versuchen, das private Umfeld der Betroffenen in die Pflege einzubeziehen.
Neben den pflegerischen Dienstleistungen helfen die Fachleute bei hauswirtschaftlichen Arbeiten. Dazu gehören das Reinigen der Wohnung, die Wäsche und gegebenenfalls der Einkauf von Lebensmitteln und Haushaltsartikeln.
Mitarbeitende der Organisationen sind Ansprechpersonen für Fragen bei komplexen Pflegesituationen oder zur Gesundheitsförderung und Prävention.
Qualitätssicherung
Jede Spitex hat eine kantonale Betriebsbewilligung, die das Gesundheitsamt ausstellt. Für alle Organisationen gelten strenge, kantonale Auflagen. Diese geben die fachlichen Anforderungen an das Personal, die Umsetzung der Pflege und Betreuung und die Abrechnung der Leistungen vor. Krankenkassen und kantonale Aufsichtsbehörden kontrollieren regelmässig alle Organisationen.
Abklärung des Leistungsbedarfs
Für die spitalexternen pflegerischen und hauswirtschaftlichen Dienstleistungen ist eine ärztliche Verordnung notwendig. Um den genauen Bedarf und die Art der pflegerischen Tätigkeiten auf den Patienten abzustimmen, arbeiten Spitex und Spitäler oder der verantwortliche Hausarzt zusammen. Arbeiten in einem Haushalt zusätzlich weitere Dienstleister, wie Krankenpflege oder ein Mahlzeitendienst, werden diese in die Abklärung miteinbezogen. Nur so können die Dienstleistungen optimal aufeinander abgestimmt werden. Die Bedarfsabklärung wird schriftlich festgehalten und gehört zu den kassenpflichtigen Leistungen.
Finanzierung
Die Angebote der Spitex lassen sich in kassenpflichtige und nicht-kassenpflichtige Leistungen einteilen. Seit der Neuordnung der Pflegefinanzierung 2011 werden die kassenpflichtigen Leistungen wiederum zwischen Krankenkasse, Patient und Gemeinde aufgeteilt. Der Anteil der Krankenkassen ist in der gesamten Schweiz gleich hoch, deckt aber nicht alle Kosten. Der Kostenanteil der Patienten hängt in jedem Kanton davon ab, in wie weit sich die Gemeinden an den restlichen Kosten beteiligen. Maximal 20 Prozent des Anteils der Krankenkassen muss der Patient tragen.
Nicht-kassenpflichtige Leistungen müssen grundsätzlich selbst übernommen werden. Für gewisse Kosten kommen Zusatzversicherungen auf. Ergänzungsleistungen können für weitere ungedeckte Kosten beantragt werden. Menschen, die einen bestimmten Grad an Hilflosigkeit aufweisen, haben zudem Anspruch auf Hilflosenentschädigung. Ansprechpartner sind die zuständigen AHV und IV-Stellen sowie die Sozialberatung der Gemeinden.
Grenzen der Spitex
Grundsätzlich sind alle Beteiligten bestrebt, dass Betroffene trotz körperlicher oder psychischer Einschränkungen möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können. Ein Wechsel in ein Heim oder Spital ist dann angebracht, wenn die Sicherheit des Pflegebedürftigen zuhause nicht mehr gewährleistet werden kann.
Die gesetzlichen Finanzauflagen verlangen eine wirtschaftliche Pflegeleistung der Spitex. Ein Umzug in eine stationäre Einrichtung stellt ab einem gewissen Pflegeaufwand die volkswirtschaftlich sinnvollere Alternative dar.
FAQ
Was bedeutet Spitex?
Spitex steht für spitalexterne Hilfe und Pflege.
Was ist das Ziel der Spitex?
Pflegebedürftige Menschen sollen so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung wohnen bleiben oder früher von einem Spitalaufenthalt nach Hause zurückkehren können.
Was sind die Vorteile?
Als Non-Profit-Unternehmen arbeitet die Spitex bedarfsgerecht und erbringt keine teuren, eventuell unnötigen, Zusatzleistungen. Aufgrund der gesetzlichen Qualitätssicherung können sich Pflegebedürftige und Angehörige auf die kompetente Versorgung durch geprüftes Fachpersonal verlassen.
Wer darf die Dienstleistungen in Anspruch nehmen?
Die Dienstleistungen stehen allen Pflegebedürftigen zur Verfügung, egal welchen Alters. Einzige Voraussetzung ist die ärztliche Bedarfsabklärung.
Wie wird der Bedarf abgeklärt?
Eine medizinische Fachperson ermittelt den Bedarf in den meisten Fällen mithilfe eines einheitlichen Abklärungssystems, dem RAI-HC.
Wie werden die Leistungen finanziert?
Die Kosten der Leistungen werden auf die Öffentliche Hand, Krankenkassen und Patient verteilt. Patienten können ihren Anteil über Zusatzversicherungen, Ergänzungsleistungen oder Hilflosenentschädigung decken.